Wer sein Facebook-Profil bzw. seine Fanseite ausschließlich oder teilweise kommerziell verwendet, hat im Account ein Impressum einzufügen.  Dies hat kürzlich das Landgericht Aschaffenburg entschieden (Urteil vom 19.08.2011, Az. 2 HK O 54/11):

Die Informationspflichten des § 5 TMG dienen dem Verbraucherschutz und der Transparenz von geschäftsmäßig erbrachten Telediensten, sie stellen daher Marktverhaltensregelungen im Sinne des § 4 Nr. 11 UWG dar.

Auch Nutzer von „Social Media“ wie Facebook-Accounts müssen eine eigene Anbieterkennung vorhalten, wenn diese zu Marketingzwecken benutzt werden und nicht nur eine reine private Nutzung vorliegt (vgl. LG Köln, Urteil vom 28.12.2010, Aktz.: 28 O 402/10; OLG Düsseldorf, Urteil vom 18.12.2007, Aktz.: I-20 U 17/07).

Weiter ist das Gericht der Auffassung, dass ein Impressum bei Facebook unter der Bezeichnung „Info“ nicht ausreichend ist.

Die Pflichtangaben müssen einfach und effektiv optisch wahrnehmbar sein. Sie müssen ohne langes Suchen auffindbar sein. Bezüglich der Bezeichnung des Links werden Bezeichnungen wie z.B. Nutzerinformationen mangels Klarheit abgelehnt (vgl. Micklitz/Schirmbacher Spindler/Schuster, Recht der elektronischen Medien, 2. Auflage 2011 § 5 TMG Randnr. 21).

Deshalb liegt bereits in der Bezeichnung „Info“ ein Verstoß gegen § 5 Telemediengesetz vor.

Anmerkung: Die Impressumspflicht bei geschäftlich genutzten Facebook-Profilen ist nachvollziehbar. Unverständlich ist jedoch, dass es nicht ausreichend sein soll, das Impressum unter “Info” platzieren.  Meiner Auffassung nach kann man durchaus erwarten, unter “Info” eine Anbieterkennung aufzufinden.

 

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UPDATE:

Viele von Euch werden sich fragen, wie kann ich denn einen neuen Reiter “Impressum” in der geschäftlich genutzten Facebook-Fanseite integrieren?

Unter folgendem Link gibt es eine Anleitung wie man die Applikation FBML hinzufügen kann. In dieser kann man auf einfache Weise ein Impressum erstellen, welches dann als gesonderter Reiter in der linken Leiste der Fanseite aufgeführt werden wird.

http://www.anleiter.de/frage/wie-kann-ich-bei-facebook-einen-reiter-hinzufuegen