Seit geraumer Zeit sind etliche Videos über YouTube nicht mehr zu sehen. Vielmehr wird folgende Fehlermeldung angezeigt:

“Leider ist diese Video in Deutschland nicht verfügbar, da es Musik enthalten könnte, für die die GEMA die erforderlichen Musikrechte  nicht eingeräumt hat.”

Bildschirmfoto-2011-06-24-um-14 58 31-300x187 in Der Streit zwischen der GEMA und YouTube geht weiter

Dies hat folgenden Hintergrund:

Die deutsche Rechteverwertungsgesellschaft GEMA und YouTube streiten sich seit Jahren um die Höhe der Lizenzabgaben. Die Fronten haben sich aktuell verhärtet.

Die GEMA verwaltet als staatlich anerkannte Treuhänderin die Rechte von über 64.000 Musikschaffenden (Komponisten, Textautoren, Musikverleger) und sorgt dafür, dass sie für die Nutzung ihrer Werke angemessen entlohnt werden.

Gegenüber YouTube verlangt die GEMA 0,12 € pro Aufruf eines Musikvideos, entsprechend ihren “Lizenzierungsgrundlagen für Anbieter von Musikvideo-on-demand-Portalen”. Für YouTube, die Plattform gehört zu Google, würde dadurch ein Verlustgeschäft drohen, da die Lizenzgebühren nicht mit Werbeeinnahmen gedeckt werden könnten.

Vor einiger Zeit hatte die GEMA nun Google verklagt, da YouTube zahlreiche rechtlich geschützte Videos nicht schnell genug entfernt hatte. Unter diesen Umständen will Google künftig keine weiteren Verhandlungen mehr führen, so dass eine Einigung zunächst nicht in Sicht ist.

Die Chefs der großen Plattenfirmen sind verärgert. Frank Briegmann, der Deutschland-Chef von Universal Music, meldete sich kürzlich gegenüber Spiegel Online zu Wort:

Man darf sich die Frage stellen, warum eine Einigung zwischen Verwertungsgesellschaften und YouTube in vielen Musikmärkten möglich ist, nicht aber in Deutschland, dem wichtigsten Markt Europas”

Auch Anhänger von Anonymous erachten die Lizenzforderungen der GEMA als überhöht. Parallel zur Kritik wurde die GEMA Webseite anscheinend mit massenhaften Abfragen (einer sog. DDoS-Attacke) lahmgelegt.

Alexander Wolf, Syndikus für internationale Rechtsfragen bei der GEMA nahm in einer Pressemitteilung zu den aktuellen Geschehnissen wie folgt Stellung:

„Von einer plötzlichen Eskalation zwischen YouTube und der GEMA kann nicht die Rede sein. Die Lage ist seit Monaten unverändert, denn die Klage wurde bereits Ende 2010 eingereicht. Der Text, der seit kurzem beim Aufruf von einigen gesperrten Musikvideos erscheint ist irreführend: Der Text suggeriert dem User, dass die GEMA YouTube Verlagsrechte nicht eingeräumt hat. Fakt ist jedoch, dass YouTube diese Rechte bislang einfach nicht erworben hat. Die GEMA ist gesetzlich verpflichtet, jedem Musiknutzer eine Lizenz anzubieten. Die Sperrung der Videos durch YouTube ist daher als reine Stimmungsmache zu verstehen“.

Man darf gespannt sein, wie sich die Angelegenheit weiter entwickeln wird. Eine vernünftige und baldige Einigung wäre zumindest wünschenswert.

 

SPIEGEL ONLINE Artikel vom 20.06.2011