Die GEMA veröffentlichte diese Woche einen neuen Tarif über die Vergütung der Musiknutzung von für den Endnutzer kostenlosen Streamingdiensten.
Dieser Tarif soll sich insbesondere an die Anbieter werbefinanzierter Music-On-Demand Plattformen richten. Künftig sieht der Tarif vor, dass 10,25 % der durch die Musiknutzung erzielten Einnahmen eines Portals an die GEMA abgeführt werden. Vorgesehen ist zudem eine mehrstufige Mindestvergütung, welche nach “Interaktivität” der Dienste unterscheidet ( 0,6 bis 0,025 Cent je Stream). Für den Fall, dass ein Gesamtvertrag zustande kommt, werden sich die Erlösbeteiligungen auf 8,2 % ermäßigen. Bei der Mindestvergütungen errechnet sich die Reduktion entsprechend der abgestuften “Interaktivität”.
Mit diesem Tarif macht die GEMA einen großen Schritt auf die Anbieter von unentgeltlich angebotenen Streamingdiensten zu und gewährleistet so einen Ausgleich zwischen den Anforderungen des Marktes und dem Anspruch der Urheber auf angemessene Vergütung.
(GEMA)
Erst vor kurzem konnte die GEMA eine Einigung mit dem Hightech-Verband BITKOM für Anbieter von entgeltlichen Music-on-Demand Angeboten erzielen. Der Vertrag zwischen den beiden Parteien regelt einerseits die Höhe der Urhebervergütungen, die von den Betreibern von Internet-Musikportalen abgeführt werden müssen. Ebenfalls soll die Einigung das sog. Musik-Streaming, also die direkte Übertragung über das Internet ermöglichen. Im Ausland erfreuen sich Streaming-Anbieter großer Beliebtheit (z. B. Spotify). Bislang konnten jedoch solche Portale ihre Dienste nicht in Deutschland anbieten, da es an einer Einigung mit der Gema bislang mangelte.
Einzelne Dienste, die bisher im Ausland erfolgreich sind, finden jetzt auch in Deutschland ähnliche Lizenzierungsbedingungen vor. Wir gehen deshalb davon aus, dass es künftig noch mehr Musikdienste in Deutschland geben wird, bei denen Nutzer für eine monatliche Pauschalgebühr alle Titel vollständig online hören können“. …
„Dadurch werden Online-Geschäftsmodelle im Musikbereich für Anbieter und Nutzer sehr viel attraktiver als bisher.“
(Volker Smid, BITKOM-Vizepräsident)
Hintergrund zur GEMA:
Die GEMA vertritt in Deutschland die Urheberrechte von mehr als 64.000 Mitgliedern (dazu zählen Komponisten, Textautoren und Musikverleger). Darüber hinaus vertritt die GEMA über zwei Millionen Rechteinhabern aus aller Welt. Sie gilt weltweit als eine der größten Autorengesellschaften für urheberrechtliche Werke der Musik.
Hintergrund zur BITKOM:
Der Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien e.V. vertritt mehr als 1.600 Unternehmen mit etwa 700.000 Beschäftigten. Zu den Mitgleidern zählen Anbieter von Software & IT-Services, Telekommunikations- und Internetdiensten, Hersteller von Hardware und Consumer Electronics sowie Unternehmen der digitalen Medien.
Pressemitteilung der GEMA vom 19.12.2011
Pressemitteilung der GEMA vom 08.12.2011
