Rapidshare haftet unter bestimmten Umständen für Urheberrechtsverletzungen der Nutzer
Das Oberlandesgericht Hamburg hat entschieden, dass Rapidshare bestimmte Werke einiger Verlage sowie der GEMA nicht seinen Nutzern zur Verfügung stellen darf (OLG Hamburg, Urteil vom 14.03.2012, Az. 5 U 87/09). Somit muss Rapidshare geeignete Maßnahmen treffen, um das illegale zur Verfügung stellen von urheberrechtlich geschützten Werken zu verhindern. In der Rechtsprechung ist es jedoch bislang...
LG Stuttgart: Reichweite des § 52 a UrhG – Öffentliche Zugänglichmachung für Unterricht und Forschung
Das Landgericht Stuttgart (Urteil vom 27.09.2011, Az.: 17 O 671/10) hat zur Reichweite der öffentlichen Zugänglichmachung für Unterricht und Forschung entscheiden. Danach ist es einer Universität u. a. untersagt, Studierenden im Rahmen einer geschlossenen Benutzergruppe größere Auszüge (91 Seiten von 476 Seiten Text) aus einem Lehrbuch als PDF-Datei zur Verfügung zu stellen. Die Richter ziehen § 52a Abs....
Mehrere Zeitungsverlage klagen gegen Tagesschau-App
Nach einer aktuellen Pressemitteilung des Bundesverbandes Deutscher Zeitungsverleger (BDZV) haben mehrere Verlage beim Landgerichts Köln Klage gegen die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten ARD und NDR erhoben. Die Kläger geben unter anderem folgende Tageszeitungen heraus: „Frankfurter Allgemeine Zeitung“, „Süddeutsche Zeitung“, „DIE WELT“, „Westdeutsche Allgemeine Zeitung“, „Kölner Stadt-Anzeiger“, „Rheinische Post“, „Ruhr Nachrichten“ und „Flensburger Tageblatt“. Hintergrund ist, dass sie sich an...
Eva Herman verliert Rechtsstreit gegen den Axel Springer Verlag wegen umstrittener Äußerungen
Eva Herman, Buchautorin, Journalistin und ehemalige Sprecherin der “Tagesschau”, musste vor dem Bundesgerichtshof (BGH, Urteil vom 21. Juni 2011 – VI ZR 262/09 Az. VI ZR 262/09) eine Niederlage im Streit um ihre Äußerung zum Familienbild im Wandel der Zeit hinnehmen. In dem Rechtsstreit mit dem Axel Springer Verlag ging es um folgendes Zitat von Frau Eva Herman...
“Freundin” und “11 Freundinnen” haben sich versöhnt – Eine außergerichtliche Einigung “unter Frauen”
“Freundin” und “11 Freundinnen” legen ihren “Zickenkrieg” bei. Hintergrund: Zum Burda-Verlag gehört die Zeitschrift “Freundin”. Bei “11 Freundinnen” handelt es sich um eine Sonderbeilage für Fans des Frauenfußballs, die seit 2009 etwa quartalsmäßig dem Fußball-Magazin 11 Freunde beigelegt wird. Grundsätzlich hat sich der Burda Verlag zunächst nicht an den “11 Freundinnen” gestört. Heikel wurde die Situation erst...
